Samstag, 8. Dezember 2012

Film "Inzest" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen


Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller Partnerschaftsgesellschaft mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Inzest ab. Der Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die BB Video GmbH.


Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer "Abmahnkanzleien": Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (Höhe hier: 850 €) gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. 

Ebenso vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte im Auftrag der Firma BB Video zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

http://www.it-recht-plus.de/filmwerk-inzest-gegenstand-urheberrechtlicher-abmahnungen/

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